Termin: | Samstag , 24.02.2024 |
Tagesseminar: | 10.00 bis 16.00 Uhr (mit Kinderbetreuung) |
Veranstaltungsort: | Stuttgart |
ReferentInnen: | Katrin Böpple, Dr. Ulrike Bischof, Claudia Kobus |
Für Pflegekinder, die in der Pflegefamilie ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, ist es von großer Bedeutung, ob die Pflegeeltern die rechtliche Vertretung für ihr Pflegekind haben oder ob andere Personen für das Kind entscheiden.
Am 01.01.2023 trat das neue Vormundschaftsrecht in Kraft. Der gesetzliche Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft bleibt weiterhin bestehen.
Erfahren Sie in diesem Tagesseminar, welches Verfahren auf dem Weg zur Bestellung als Vormund oder Pfleger durchlaufen werden muss. Gegenstand des Seminars wird sein, was das Familiengericht bei der Auswahl des Vormunds inbesondere im Hinblick auf seine Geeignetheit zu prüfen hat. Des Weiteren wird besprochen, welche Rechte und Pflichten auf einen ehrenamtlichen Einzelvormund zukommen.
Konkret werden u.a. folgende Themen behandelt:
Die Veranstaltung richtet sich an Pflegeeltern, die bereits Vormund/ Pfleger sind sowie an Pflegeeltern, die sich für die Übertragung der Vormundschaft/ Pflegschaft interessieren.
Einzelperson: 55 Euro / Paare 100 Euro
Einzelperson: 30 Euro / Paare 50 Euro
10 Euro