Die ehrenamtliche Einzelvormundschaft für Pflegekinder

Termin: Samstag , 24.02.2024
Tagesseminar: 10.00 bis 16.00 Uhr (mit Kinderbetreuung)
Veranstaltungsort: Stuttgart
ReferentInnen: Katrin Böpple, Dr. Ulrike Bischof, Claudia Kobus

Für Pflegekinder, die in der Pflegefamilie ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, ist es von großer Bedeutung, ob die Pflegeeltern die rechtliche Vertretung für ihr Pflegekind haben oder ob andere Personen für das Kind entscheiden.

Am 01.01.2023 trat das neue Vormundschaftsrecht in Kraft. Der gesetzliche Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft bleibt weiterhin bestehen.

Erfahren Sie in diesem Tagesseminar, welches Verfahren auf dem Weg zur Bestellung als Vormund oder Pfleger durchlaufen werden muss. Gegenstand des Seminars wird sein, was das Familiengericht bei der Auswahl des Vormunds inbesondere im Hinblick auf seine Geeignetheit zu prüfen hat. Des Weiteren wird besprochen, welche Rechte und Pflichten auf einen ehrenamtlichen Einzelvormund zukommen.

Konkret werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • Wann können Pflegeeltern die Übertragung der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft für ihr Pflegekind beantragen?
  • Wann ist eine Übertragung nicht sinnvoll?
  • Was beinhaltet die Alltagssorge?
  • Welche Anforderungen werden an Pflegeeltern gestellt, die eine Übertragung der Vormundschaft auf sich beantragen möchten?
  • Wann kommt eine freiwillige Übertragung von Teilen des Sorgerechts in Betracht?

Die Veranstaltung richtet sich an Pflegeeltern, die bereits Vormund/ Pfleger sind sowie an Pflegeeltern, die sich für die Übertragung der Vormundschaft/ Pflegschaft interessieren.
 

Gebühren für Teilnehmerinnen/ Teilnehmer:

Einzelperson: 55 Euro / Paare 100 Euro

Mitglieder ABPA:

Einzelperson: 30 Euro / Paare 50 Euro

Kinderbetreuung pro Kind:

10 Euro


 

zur Anmeldung