Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflege- und Adoptiveltern

Unser Verein bietet Eltern von Pflege- und Adoptivkindern umfangreiche Beratung und Unterstützung an

  • bei Schwierigkeiten im Alltag, beispielsweise bei Trennungsängsten des Kindes, bei Problemen im Kindergarten oder in der Schule u.a.
  • beim Hilfeplanungsprozess, z.B. bei der Klärung der Vorgehensweise in konkreten Situationen oder bei der Vor- und Nachbereitung des Hilfeplangesprächs
  • bei Umgangskontakten mit der Herkunftsfamilie
  • beim Umgang mit Behörden, Einrichtungen und Institutionen
  • bei der Beantragung der Vormundschaft/ Pflegschaft für das Pflegekind
  • Information über Netzwerke, Vereine und Selbsthilfegruppen vor Ort

Die Beratung und Unterstützung soll Pflege- und Adoptivfamilien dabei helfen, die Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Kinder besser verstehen und annehmen zu können, um auch schwierige Alltagssituationen gemeinsam zu bewältigen.

Sie soll einen Beitrag zur Prävention darstellen und nicht nur in Auseinandersetzungen oder in Konflikt- und Krisensituationen geleistet werden.

Daher möchten wir Sie dazu ermutigen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen – entweder per eMail info@pflege-adoptivfamilien.de oder telefonisch unter 0711.664 5793.


Zu den Rahmenbedingungen und zum Selbstverständnis unserer Beratung

Wir leisten die Beratung bislang weitgehend ehrenamtlich und sehen unsere Aufgabe darin, Sie bestmöglich zu informieren und Ihnen Wege aufzuzeigen, damit Sie auf dieser Grundlage selbst entscheiden können, was in der konkreten Situation zu tun ist. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht dabei stets das Wohl des Kindes.

Was meint Beratung in der Sozialen Arbeit?

„Beratung erstreckt sich auf die Übermittlung von Informationen, ihre Zusammenhänge mit dem jeweiligen Problem sowie über Ansätze einer Lösung dieses Problems. Immer wird sich Beratung auf die konkrete Lebenssituation der zu Beratenden sowie auf die Folgen des Tuns oder Unterlassens erstrecken. Beratung bedeutet im sozialen Bereich die Einschätzung von Risiken, die Entwicklung von Handlungsalternativen und Wegen zu einer Entscheidungsfindung. Sie meint aber nicht die Entscheidung selbst. Diese haben die zu Beratenden selbst zu treffen. Beratung will die Beratenen in Stand setzen, zu erkennen und zu verstehen sowie nach Prämissen zu handeln und ggf. selbst zu entscheiden (Hilfe zur Selbsthilfe)“, vgl. Münder, Kommentar zu § 18 SGB VIII, S.295.