Geldauflagen – Informationen für Richter und Schöffen

Der gemeinnützige Verein „Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte Baden-Württemberg e.V.“ ist in die Liste der zuweisungsberechtigten Organisationen des Oberlandesgerichtes Stuttgart aufgenommen.

Wir sind freier Träger der Jugendhilfe und setzen uns seit 1993 für Kinder in Pflege- und Adoptivfamilien ein.

Wir bieten Pflege- und Adoptiveltern sowie Fachkräften ein vielfältiges und umfangreiches Bildungs- und Beratungsangebot und unterstützen und begleiten Pflege- und Adoptivfamilien auch in ihrem oft schwierigen Alltag.

Pflege- und Adoptiveltern erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, bei der wir sie mit unserer Arbeit, die oft sehr zeitintensiv und mit großem persönlichen Einsatz verbunden ist, unterstützen.

Um unsere Arbeit vollumfänglich leisten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen.

Die Zuweisung von Geldauflagen stellt einen wichtigen Beitrag zur Realisierung unserer vielfältigen Tätigkeiten dar.

Die Geldauflagen sind bei uns gut aufgehoben. Den Zahlungseingang über Eingang und Höhe werden wir entsprechend Ihren Angaben bestätigen. Selbstverständlich werden wir bei Zuweisungen von Geldauflagen keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Kontoverbindung für Geldauflagen

PSD BANK RheinNeckarSaar eG
IBAN: DE67 6009 0900 5725 2806 00
BIC: GENODEF1 P20

Ihre Ansprechperson für Fragen

Claudia Kobus
Telefon: 0711.6645793
E-Mail: kobus@pflege-adoptivfamilien.de