Termin: | Samstag, 29.06.2024 |
Tagesseminar: | 10.00 bis 16.00 Uhr (ohne Kinderbetreuung) |
Veranstaltungsort: | Baden-Baden |
ReferentInnen: | Sigrid Mosé |
Kooperationsveranstaltung mit der Initiativgruppe der Pflege- und Adoptiveltern der Städte Baden-Baden/ Rastatt und dem Pflegekinderdienst des Jugendamtes Baden-Baden
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt die Zusammenarbeit und die gemeinsame Bedarfsfeststellung der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und es Trägers der Eingliederungshilfe. Für die Teilhabe und Selbstbestimmung von jungen Menschen mit Behinderung sollen "Hilfen wie aus einer Hand" ermöglicht, Unterschiede in der Leistungsgewährung möglichst verringert und eine Fortsetzung der Leistungen im Erwachsenenalter ohne Leistungsabbrüche sichergestellt werden.
Auch in der Pflegekinderhilfe gilt es, die Teilhabechancen der vielen Pflegekinder mit Behinderungen zu stärken. Gelingt dies in der Praxis? Werden Zuständigkeitskonflikte und "Verschiebebahnhöfe" zu Lasten der jungen Menschen und ihrer Familien nun vermieden? Sind die Jugendämter als Rehabilitationsträger inzwischen in der Lage, den hochkomplexen gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des BTHGs gerecht zu werden? Die Erfahrungen verschiedener Pflegefamilien lassen immer wieder daran Zweifel aufkommen.
In unserem Tagesseminar soll die Thematik im Kontext der Praxis eines Kreisjugendamtes beleuchtet werden.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
Gebühren für Teilnehmerinnen/ Teilnehmer:
Einzelperson: 55 Euro / Paare 100 Euro
Einzelperson: 30 Euro / Paare 50 Euro
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