Beratungangebot für Pflege- und Adoptiveltern

Pflegeeltern haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Beratung und Unterstützung gemäß § 37 Abs.2 SGB VIII und ein Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII, von wem sie sich beraten lassen wollen.

  • „Unser Pflegetochter war acht Tage alt, als sie zu uns kam. Jetzt kommt sie in die Schule und möchte unbedingt so heißen wie wir. Was können wir tun?“
  • „Mein Pflegesohn reagiert nach den Umgangskontakten heftig: ist sehr anhänglich, weinerlich und schläft nachts unruhig. Ich bin sehr besorgt. Wie kann ich ihm helfen?“
  • „Unser Adoptivkind hat massive Schulprobleme. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?“

Das sind Beispiele für Fragen, die uns täglich erreichen.

Wenn Sie selbst Beratung – u.a. zu den Besonderheiten von Pflege- und Adoptivkindern, zum Hilfeplanungsprozess, zur Vormundschaft von Pflegekindern, zur Gestaltung der Umgangskontakte, zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, zu Unterstützungsangeboten etc. benötigen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Wir beraten Pflege- und Adoptiveltern individuell und praxisnah zu allen Fragen der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe.

Wenn Sie eine Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter:

Telefon: 0711.6645793
eMail: info@pflege-adoptivfamilien.de