Pflegeeltern haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Beratung und Unterstützung gemäß § 37 Abs.2 SGB VIII und ein Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII, von wem sie sich beraten lassen wollen.
Das sind Beispiele für Fragen, die uns täglich erreichen.
Wenn Sie selbst Beratung – u.a. zu den Besonderheiten von Pflege- und Adoptivkindern, zum Hilfeplanungsprozess, zur Vormundschaft von Pflegekindern, zur Gestaltung der Umgangskontakte, zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, zu Unterstützungsangeboten etc. benötigen, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir beraten Pflege- und Adoptiveltern individuell und praxisnah zu allen Fragen der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe.
Wenn Sie eine Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter:
Telefon: 0711.6645793
eMail: info@pflege-adoptivfamilien.de